UNSERE STELLUNGNAHMEN
Als anerkannter Natur- und Umweltverband müssen wir als Träger öffentlicher Belange (TÖB) bei bestimmten Planungsvorhaben innerhalb des Genehmigungsverfahrens gehört werden. Deshalb können wir unsere Bedenken und Einwände in einer offiziellen Stellungnahme bei der genehmigenden Behörde abgeben. Unsere Bedenken und Einwände müssen von der Genehmigungsbehörde innerhalb der Abwägung berücksichtigt werden.
Die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) ist immer dann erforderlich, wenn ein Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt, der nicht ausgeglichen werden kann (Eingriffsregelung). Beispiele sind hierfür innerhalb der örtlichen Bauleitplanung die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungs- bzw. Landschaftsplans oder des Bebauungs- bzw. Grünordnungsplans. Aber auch für andere Genehmigungsverfahren, wie beispielsweise eine geplante Ortsumgehnung, werden wir als TÖB beteiligt.